Rechtliches

Erstinformation

Pflichtangaben gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) zu unserer Vermittlertätigkeit.

Vermittler

Batzner & Kollegen GmbH
Prymstraße 1
97070 Würzburg

Status

Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO tätig und vermitteln unabhängig und ungebunden. Wir stehen in keiner direkten oder indirekten wirtschaftlichen oder rechtlichen Abhängigkeit zu einem oder mehreren Versicherungsunternehmen.

Erlaubnisse und Registrierungen

Erlaubnisinhaber: Batzner & Kollegen GmbH, Prymstr. 1, 97070 Würzburg
Zuständiger Geschäftsführer / Vorstand für Vermittlertätigkeiten: Jonathan Batzner

1. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Registrierungsnummer: D-P5YA-5BIJH-99
Registerbehörde: IHK für München und Oberbayern, Referat VIII 4, Gewerbeerlaubnisse, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

2. Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO

Registrierungsnummer: D-F-155-S5BE-64
Erlaubnis- und Registerbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

3. Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO

Registrierungsnummer: D-W-155-MK5V-14
Erlaubnis- und Registerbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

Die Eintragungen können im gemeinsamen Vermittlerregister überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, www.vermittlerregister.info.

Beteiligungserklärung

Wir halten keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 % an unserem Unternehmen.

Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Beratungsgrundlage

Wir beraten Sie als Versicherungsmakler auf Basis einer ausgewogenen Marktuntersuchung im Sinne des § 60 Abs. 1 VVG, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.